Stand: 14. Juni 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen RH Media – Reinhard Habisohn (nachfolgend „RH Media“) und seinen Auftraggebern.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
(1) RH Media erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen: Fotografie, Videografie, Drohnenaufnahmen, Mediengestaltung, Webdesign und Webseitenentwicklung, Erstellung virtueller 360°-Touren, Hosting von 360°-Touren, Bereitstellung digitaler Inhalte, Betrieb von Transfer-Systemen sowie Erstellung digitaler Medieninhalte unter unterstützendem Einsatz von KI-Werkzeugen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) RH Media ist berechtigt, KI-gestützte Werkzeuge unterstützend einzusetzen. RH Media gewährleistet, dass die durch KI erstellten Inhalte vor der Übergabe an den Auftraggeber sorgfältig geprüft werden.
(1) Anfragen können insbesondere per E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch erfolgen.
(2) RH Media erstellt auf Basis der übermittelten Informationen ein unverbindliches Angebot.
(3) Angebote von RH Media sind ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben wird.
(4) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Annahme des Angebotes oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen zustande.
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
(2) RH Media ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Auf Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Die Verrechnung erfolgt entsprechend dem jeweiligen Angebot oder – sofern vereinbart – nach tatsächlichem Zeit- und Arbeitsaufwand.
(4) Aufgrund von Änderungswünschen, zusätzlichen Leistungen oder unvorhersehbarem Mehraufwand kann sich der ursprünglich angebotene Preis entsprechend erhöhen oder vermindern.
(5) Der Auftraggeber wird über erhebliche Mehrkosten vor Durchführung der zusätzlichen Leistungen informiert.
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Die Zahlung hat mittels der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu erfolgen.
(3) Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird.
(1) Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen.
(2) Zusätzlich ist RH Media berechtigt, bei Unternehmern die gesetzlich vorgesehene Mahnpauschale gemäß § 458 UGB geltend zu machen.
(3) Gegenüber Verbrauchern können angemessene Mahnspesen in Höhe von 10,00 Euro pro Mahnung verrechnet werden.
(1) Der Auftraggeber hat RH Media sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Ansprechpartner während der Durchführung des Projektes erreichbar sind.
(3) Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von RH Media.
(4) Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten zustehen und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(1) Im vereinbarten Preis sind grundsätzlich bis zu drei Korrekturschleifen enthalten.
(2) Als Korrekturschleife gilt die gebündelte Übermittlung von Änderungswünschen zu einem bereits erstellten Zwischen- oder Endstand.
(3) Weitere Änderungswünsche werden gesondert nach dem jeweils gültigen Preisblatt von RH Media (https://www.rh-media.at/preise/) verrechnet.
(4) Änderungswünsche, die nach erfolgter Abnahme oder nach Abschluss des Projektes erfolgen, stellen gesonderte Leistungen dar und sind gesondert zu vergüten.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Übergabe innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
(2) Werden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich geltend gemacht, gelten die Leistungen als abgenommen.
(3) Geringfügige Abweichungen, die die Funktionalität oder den vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(4) Nach erfolgter Abnahme gelten sämtliche weiteren Änderungswünsche als gesondert zu vergütende Leistungen.
(1) RH Media führt Drohnenaufnahmen ausschließlich unter Einhaltung der jeweils geltenden luftfahrtrechtlichen Bestimmungen durch.
(2) Die eingesetzten unbemannten Luftfahrzeuge sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben registriert und haftpflichtversichert.
(3) Die Flüge werden grundsätzlich durch Reinhard Habisohn oder durch von RH Media ausdrücklich beauftragte und entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt.
(4) RH Media verfügt über die jeweils erforderlichen Kompetenznachweise gemäß den geltenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften.
(5) Hinweise von RH Media zu rechtlichen Rahmenbedingungen stellen keine Rechtsberatung dar und erfolgen ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen.
(1) Vor Annahme eines Auftrages prüft RH Media die grundsätzliche Durchführbarkeit hinsichtlich luftfahrtrechtlicher Einschränkungen.
(2) Erfordert die Durchführung eines Auftrages zusätzliche behördliche Genehmigungen, Bescheide oder sonstige kostenpflichtige Freigaben, werden die dadurch entstehenden Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Lehnt der Auftraggeber die Übernahme dieser Kosten ab, ist RH Media berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
(4) Erforderliche Genehmigungen können zu einer Verzögerung der Leistungserbringung führen.
(5) RH Media haftet nicht für Verzögerungen, die durch behördliche Verfahren oder Genehmigungsprozesse entstehen.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, RH Media über sämtliche ihm bekannten Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung des Fluges relevant sein können.
(2) Bei Aufnahmen auf Firmengeländen ist auf Wunsch von RH Media ein vertretungsbefugter Ansprechpartner bereitzustellen.
(3) Bei Projekten im öffentlichen Raum kann RH Media verlangen, dass der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die Beauftragung ausstellt.
(4) Bei privaten Grundstücken obliegt es dem Auftraggeber, betroffene Nachbarn oder sonstige Anrainer über die geplanten Aufnahmen in angemessener Weise zu informieren.
(5) Der Auftraggeber wird RH Media bei der Einholung projektbezogener Zustimmungen unterstützen, sofern diese in seinem Einflussbereich liegen.
(1) RH Media haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichtdurchführung von Leistungen, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereiches von RH Media liegen.
(2) Hierzu zählen insbesondere schlechte Wetterbedingungen, Niederschlag, Nebel, Sturm, technische Defekte, behördliche Einschränkungen, Flugverbotszonen, Sicherheitsbedenken und sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
(3) Bereits entstandene Aufwendungen können dem Auftraggeber verrechnet werden, sofern diese nicht von RH Media verschuldet wurden.
(1) RH Media erstellt Webseiten und digitale Anwendungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
(3) Nach Übergabe von Zugangsdaten oder Administrationsrechten trägt der Auftraggeber die Verantwortung für sämtliche Änderungen, die durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte vorgenommen werden.
(4) RH Media übernimmt keine Haftung für Schäden, Funktionsstörungen oder Datenverluste, die auf nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind.
(1) RH Media erstellt und betreibt virtuelle 360°-Touren entsprechend den individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber.
(2) Die Funktionsfähigkeit der Touren richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik.
(3) RH Media übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Touren auf sämtlichen zukünftigen Geräten, Betriebssystemen oder Browsern uneingeschränkt funktionsfähig bleiben.
(4) Anpassungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen können gesondert verrechnet werden.
(1) Die Bereitstellung von 360°-Touren erfolgt auf Servern von RH Media bzw. durch von RH Media beauftragte Hostinganbieter.
(2) Für die Bereitstellung der Touren kann eine jährliche Hostinggebühr verrechnet werden.
(3) Die Höhe der Hostinggebühr richtet sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen von RH Media und kann insbesondere aufgrund geänderter Server- oder Betriebskosten angepasst werden.
(4) Der Auftraggeber wird über entsprechende Änderungen rechtzeitig informiert.
(5) Die Touren bleiben grundsätzlich solange online verfügbar, wie eine vertragliche Grundlage besteht, der Auftraggeber die Bereitstellung wünscht und vereinbarte Hostingentgelte fristgerecht entrichtet werden.
(6) Bei Nichtzahlung kann RH Media die betreffende Tour nach Ablauf von einem Monat deaktivieren.
(7) Nach mehrfacher Mahnung und einer Deaktivierungsdauer von mindestens zwölf Monaten ist RH Media berechtigt, die betreffenden Inhalte endgültig zu löschen.
(8) Ein Anspruch auf Export oder Herausgabe der zugrunde liegenden Tourstruktur besteht nicht.
(9) Hostingvereinbarungen können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes schriftlich gekündigt werden.
(1) RH Media stellt unter transfer.rh-media.at ein System zur sicheren Übermittlung digitaler Inhalte bereit.
(2) Downloadlinks sind grundsätzlich für einen Zeitraum von 15 Tagen gültig.
(3) Nach Ablauf dieser Frist werden die bereitgestellten Inhalte automatisch gelöscht.
(4) Der Empfänger ist verpflichtet, die erhaltenen Daten unverzüglich eigenständig zu sichern.
(5) RH Media übernimmt keine Haftung für Datenverluste nach Ablauf der Bereitstellungsfrist.
(6) Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein neuer Transfer erstellt werden. Hierbei werden neue Zugangsdaten vergeben und eine neue Bereitstellungsfrist festgelegt.
(7) RH Media kann die vergebenen Passwörter nicht im Klartext einsehen.
(8) Die Verantwortung für die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte liegt ausschließlich beim jeweiligen Empfänger.
(1) RH Media bewahrt projektbezogene Rohdaten grundsätzlich mindestens 14 Kalendertage nach Übergabe der vereinbarten Leistungen auf.
(2) Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt ausschließlich freiwillig und ohne Rechtsanspruch des Auftraggebers.
(3) Nach Ablauf dieser Frist ist RH Media berechtigt, die betreffenden Daten unwiderruflich zu löschen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltenen Daten unverzüglich eigenständig zu sichern.
(5) Nachträgliche Änderungswünsche können nur durchgeführt werden, sofern die hierfür erforderlichen Daten noch vorhanden sind oder vom Auftraggeber erneut zur Verfügung gestellt werden.
(1) RH Media ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung lizenzierte Musikwerke, Soundeffekte oder sonstige Audioinhalte einzusetzen, sofern die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
(2) Die hierfür anfallenden Lizenzkosten können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden oder bereits Bestandteil des jeweiligen Angebotes sein.
(3) Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte an der verwendeten Musik beschränken sich auf das von RH Media gelieferte Endprodukt sowie den vereinbarten Verwendungszweck.
(4) Eine gesonderte Herausgabe, Weitergabe oder eigenständige Wiederverwendung der verwendeten Musikdateien durch den Auftraggeber ist unzulässig, sofern dies nicht ausdrücklich durch die jeweiligen Lizenzbedingungen gestattet ist.
(5) RH Media übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, die durch eine vom Auftraggeber vorgenommene, über den ursprünglich vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Verwendung der Musik entstehen.
(1) Sämtliche Urheberrechte an den durch RH Media erstellten Werken verbleiben – soweit gesetzlich zulässig – bei RH Media – Reinhard Habisohn.
(2) Dem Auftraggeber wird nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnung ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck eingeräumt, sofern in einer individuellen Vereinbarung nichts anderes festgelegt wurde.
(3) Die Nutzung umfasst insbesondere Webseiten, Social-Media-Plattformen, Online-Portale, Apps, Präsentationen, Drucksorten, Inserate, Informationsmaterialien sowie interne und externe Kommunikationszwecke im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftragszweck.
(4) Die Inhalte dürfen im üblichen Umfang bearbeitet werden, insbesondere durch Zuschneiden, Kürzen, Größen- und Formatänderungen, Ergänzungen um Texte, Logos oder grafische Elemente.
(5) Eine Weitergabe an beauftragte Dritte (z. B. Druckereien, Webdesigner oder Medienpartner) ist zulässig, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
(6) Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von RH Media.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei RH Media.
(2) Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
(3) RH Media ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung die Herausgabe von Originaldateien, Rohdaten oder sonstigen Projektunterlagen zu verweigern.
(1) Bei Veröffentlichungen der durch RH Media erstellten Inhalte ist – sofern technisch möglich und zumutbar – auf den Urheber hinzuweisen.
(2) Die Namensnennung kann insbesondere durch „RH Media“, „RH Media – Reinhard Habisohn“ oder die Initialen „R.H.“ erfolgen.
(3) Auf Wunsch des Auftraggebers kann auf eine Namensnennung verzichtet werden.
(1) RH Media ist berechtigt, die im Rahmen eines Auftrages erstellten Inhalte als Referenz zu verwenden.
(2) Die Referenznutzung umfasst insbesondere die eigene Webseite, Social-Media-Kanäle, Präsentationen, Angebotsunterlagen und Eigenwerbung.
(3) Die Veröffentlichung als Referenz erfolgt grundsätzlich erst nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Leistungen schriftlich widersprechen.
(5) Wurde die Referenznutzung ausdrücklich ausgeschlossen, unterbleibt eine entsprechende Veröffentlichung.
(1) RH Media erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich geltend zu machen.
(3) RH Media ist zunächst berechtigt, Verbesserungen oder Nachbesserungen vorzunehmen.
(4) Geringfügige Abweichungen, die den vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(5) Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
(1) RH Media haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(3) RH Media haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverluste nach erfolgter Übergabe sowie Schäden aufgrund von Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte.
(4) Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sind von diesen bzw. deren Haftpflichtversicherungen zu tragen.
(5) Im Falle von Drohnenflügen richtet sich die Haftung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den bestehenden Versicherungsbedingungen.
(6) RH Media haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern, Hostingdiensten, Internetverbindungen oder Plattformen außerhalb des Einflussbereiches von RH Media.
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Der Verbraucher stimmt ausdrücklich zu, dass RH Media bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch RH Media erlischt, sofern der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass RH Media mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
(4) Der Verbraucher bestätigt ausdrücklich, dass ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(1) RH Media behält sich vor, für einzelne Projekte gesonderte Vereinbarungen, ergänzende Nutzungsbedingungen oder abweichende Regelungen zu treffen.
(2) Solche individuellen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gehen im jeweiligen Umfang diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(3) Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
(1) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
(3) Als Schriftform gelten insbesondere unterschriebene Dokumente, E-Mails und schriftliche Auftragsbestätigungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes im Gerichtsbezirk Waidhofen an der Thaya vereinbart.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Veröffentlichung auf den Webseiten von RH Media in Kraft.
(2) RH Media behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bestimmungen.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
RH Media – Reinhard Habisohn
Garolden 25d
3852 Gastern
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Stand: 14. Juni 2026